Bei Lebensgefahr oder schweren Unfällen ist direkt der Rettungsdienst zu alarmieren.
Feuerwehr/ Rettungsdienst: 112
Polizei: 110
Die Meldung sollte immer folgende Informationen enthalten:
Für den Transport ins oder aus dem Krankenhaus, zwischen Krankenhäusern oder zu ambulanten Maßnahmen in Praxen und Krankenhäusern werden Krankentransportwagen (RTW) und qualifizierter Betreuung bereitgestellt.
Bei ärztlich bescheinigter medizinischer Notwendigkeit werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.
Rettungsleitstelle 19 222
Änderungen und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.