Mit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sind die allg. Krankenhausleistungen abgedeckt. Diese umfassen die ärztlichen Leistungen einschließlich aller notwendigen Untersuchungen, Behandlungen und Medikamente, die pflegerische Versorgung, die Unterbringung in einem Ein- bis Zweibettzimmer sowie die Verpflegung.
Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allg. Krankenhausleistungen für die Dauer der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse außer den gesetzlichen Zuzahlungen keine weiteren Kosten.
Wahlleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Leistungen. Sie sind gesondert zu vereinbaren und nur gegen Aufpreis erhältlich. Wahlleistungen können nach Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung in Anspruch genommen werden. Gerne beraten wir Sie über die Unterschiede.
In diesem Fall liquidieren alle an Ihrer Behandlung beteiligten leitenden Chef- / Oberärzte und Konsiliarärzte sowie ärztlich geleitete Untersuchungseinrichtungen (z.B. Labor) gesondert.
(Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson möglich)
Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluss einer Vereinbarung über die Wahlleistung "Behandlung durch den Chefarzt" alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil. Jedoch richtet sich dann die Person des betreuenden Arztes ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.
Die Verantwortung für Ihre Behandlung tragen die Ärzte. Bitte haben Sie Vertrauen zu ihnen und beachten Sie deren Anordnungen und Empfehlungen. Unsere Ärzte sind gerne bereit, Fragen zu Ihrer Erkrankung und deren Behandlung zu beantworten, entweder während der Visite oder nach Vereinbarung in einem persönlichen Gespräch.
Es ist verständlich, dass auch Ihre Angehörigen wissen möchten, wie es Ihnen geht. Die Ärzte, wie auch alle anderen Mitarbeiter des Krankenhauses, unterliegen aber der Schweigepflicht. Auskünfte sind deshalb nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis möglich. Dies sollten Sie zuvor mit dem Stationsarzt abklären.
Wir freuen uns mit Ihnen und Ihren Angehörigen, wenn Ihre Gesundheit
soweit wieder hergestellt ist, dass ein weiterer stationärer Aufenthalt
nicht mehr notwendig ist und Sie nach Hause entlassen werden können.
Haben
Sie noch entliehene Gegenstände, wie z.B. Schienen, Gehhilfen etc.?
Dann geben Sie diese bitte dem Stationspersonal zurück.
Wollen Sie
das Krankenhaus ohne Einwilligung des Arztes vorzeitig verlassen, müssen
Sie durch Unterschrift bestätigen, dass Sie die Verantwortung für alle
etwaigen Folgen selbst übernehmen. Bedenken Sie bitte, dass solch ein
Schritt auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann. Die
Entlassung kann aber auch bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die
Hausordnung oder durch ungebührliches Verhalten erfolgen.
Eine bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung unserer Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung gewährleisten wir durch ein standardisiertes Entlassmanagement. Die Planung und Durchführung des Entlassmanagement erfolgt patientenindividuell in einem multiprofessionellen Team.
Ansprechpartner während der Dienstzeit 09:00-16:00 Uhr:
Stationsarzt,Stationszimmer, Krankenhaussozialdienst über ZAS/Pforte
ab 16:00 Uhr & Sa./So./Feiertag 10:00-14:00 Uhr:
Stationszimmer, Diensthabender Arzt
jeweils unter (0 27 41) 68 2-0 über ZAS/Pforte oder
info(at)drk-kh-kirchen.de