Gruppe von Mitarbeitern am Computer
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© Peter Atkins / fotolia.com
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Ausbildung

zur Pflegefachfrau/Pflegefachmann (m/w/d) bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (m/w/d)

Die staatlich anerkannte Schule für Pflegeberufe am DRK Krankenhaus Kirchen verfügt zurzeit über 87 Ausbildungsplätze, davon 30 Plätze mit pädiatrischem Schwerpunkt.

Träger der Ausbildung ist die Alice-Schwesternschaft Mainz e.V.

Die Ausbildung erfolgt nach dem Rahmenlehrplan und Ausbildungsrahmenplan für Pflegeberufe des Landes Rheinland-Pfalz.


Informationen zur Ausbildung

Allgemeine Informationen

Ausbildungsbeginn ist jeweils am 01. September eines Jahres. Bewerbungen nehmen wir ab dem Erhalt des Versetzungszeugnisses (Juni/Juli des Vorjahres) entgegen.

Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.

Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in.

Für interessierte Bewerber mit Fachhochschulreife oder Abitur bieten wir in Zusammenarbeit mit der Katholischen Fachhochschule in Köln die Möglichkeit zum Studium „Angewandte Pflegewissenschaften“ (Abschluss B.Sc.) ab dem zweiten Ausbildungsjahr an.

Monatliches Ausbildungsentgelt (Stand 03/2020):
1. Ausbildungsjahr = 1.120 €
2. Ausbildungsjahr = 1.180 €
3. Ausbildungsjahr = 1.300 €

Pro Jahr stehen den Auszubildenden 29 Urlaubstage zu.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche:

  1. Pflegeprozess und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
  2. Kommunikation und Beratung personen-und situationsorientiert gestalten.
  3. Intra-und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten.
  4. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen.
  5. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.

Praktische Ausbildung

Während der Ausbildung werden die Kompetenzen vermittelt, die zur Erreichung des Ausbildungsziels nach §5 Pflegeberufegesetz erforderlich sind. Die Auszubildenden werden befähigt, die im Unterricht und in der praktischen Ausbildung erworbenen Kompetenzen aufeinander zu beziehen, miteinander zu verbinden und weiterzuentwickeln.
Sie bekommen praktische  Einblicke in die ambulante Pflege, in die Akutpflege, Kinderkrankenpflege, Langzeitpflege und in die psychiatrische Pflege.
Alle an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen beschäftigen Praxisanleiter, deren Aufgabe es ist, die Auszubildenden schrittweise an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachmann/Pflegefachfrau oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege heranzuführen.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung nach § 11 Pflegeberufegesetz

• mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss
• Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss zusammen mit dem Nachweis

  • einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
  • einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege oder
  • Ausbildung in der Kranken- oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer
  • erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

Persönliche Voraussetzungen

  • gesundheitliche Eignung
  • Fähigkeit, auf Menschen mit Gesundheitsstörungen einzugehen 
  • hohe Motivation zum eigenständigen Lernen 
  •  Bereitschaft, in der Gruppe bzw. im Team zu lernen und zu arbeiten 
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Projekten, Fachexkursionen, Kompaktseminaren und Studienfahrten 
  •  Bereitschaft zu Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienst während der praktischen Ausbildung

Bewerbungsverfahren

Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen bei Ihrer Bewerbung ein:

  1. Lebenslauf
  2. Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse
  3. Praktikumsnachweise (falls vorhanden) 
  4. bei Schulabschlüssen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine Übersetzung und eine Bescheinigung erforderlich, aus der hervorgeht, dass das Zeugnis mindestens dem mittleren Abschluss unseres Landes vergleichbar ist
  5. Nachweis Sprachniveau B2/deutsch

Kontaktdaten

Sekretariat

DRK Krankenhaus Kirchen
Schule für Pflegeberufe
Sandstraße 6
57548 Kirchen (Sieg)

Schulleitung

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