Wichtige
Informationen für Patienten und Angehörige
Allgemeine Krankenhausleistungen
Mit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sind
die allg. Krankenhausleistungen abgedeckt. Diese umfassen die ärztlichen
Leistungen einschließlich aller notwendigen Untersuchungen, Behandlungen
und Medikamente, die pflegerische Versorgung, die Unterbringung in einem
Ein- bis Zweibettzimmer sowie die Verpflegung.
Sofern Sie gesetzlich krankenversichert
sind, entstehen Ihnen für
die Inanspruchnahme der allg. Krankenhausleistungen für die Dauer
der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse außer den gesetzlichen
Zuzahlungen keine weiteren Kosten.
Wahlleistungen Wahlleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende
Leistungen. Sie sind gesondert zu vereinbaren und nur gegen Aufpreis
erhältlich. Wahlleistungen können nach Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung
in Anspruch genommen werden. Gerne beraten wir Sie über die Unterschiede.
Behandlung durch die Chefärzte
der Hauptfachabteilungen
(In diesem Fall liquidieren alle an Ihrer Behandlung
beteiligten leitenden Abteilungs- und Konsiliarärzte sowie ärztlich
geleiteten Untersuchungseinrichtungen gesondert.)
Wir halten besondere Komfortkategorien
(V.I.P.) vor:
Komfort Kategorie I
Unterbringung in einem modernem Ein- bis Zweibettzimmer
- Komfortable Möblierung / Einrichtung
- Kühlschrank
- Safe
- Dusche / WC „Behindertengerecht“ im
Zimmer
- Personenwaage
- Bademantel
- Waschlotion im Spender
- Haarfön
- Häufiger Bettwäsche-, Hand-,
und Badetuchwechsel
- Obstkorb zur Begrüßung
- Besondere Menüauswahl
(Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson möglich)
Komfort Kategorie II
Unterbringung in einem freundlichem Ein- bis Zweibettzimmer
- Aufgebesserte freundliche Ausstattung
- WC/Waschgelegenheit
auf dem Zimmer
- Personenwaage
- Bademantel
- Waschlotion im Spender
- Haarfön
- Häufiger Bettwäsche-, Hand-,
und Badetuchwechsel
- Obstkorb zur Begrüßung
- Aufgebesserte Menüauswahl
Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluss
einer Vereinbarung über die Wahlleistung "Behandlung
durch den Chefarzt" alle medizinisch erforderlichen
Leistungen zuteil. Jedoch richtet sich dann die Person
des betreuenden Arztes ausschließlich nach der medizinischen
Notwendigkeit.
zu unserem Flyer Wahlleistungen
Ärztliche Versorgung
Die Verantwortung für Ihre Behandlung tragen die Ärzte.
Bitte haben Sie Vertrauen zu ihnen und beachten Sie deren
Anordnungen und Empfehlungen. Unsere Ärzte sind gerne
bereit, Fragen zu Ihrer Erkrankung und deren Behandlung
zu beantworten, entweder während der Visite oder nach
Vereinbarung in einem persönlichen Gespräch.
Es ist verständlich, dass auch Ihre Angehörigen
wissen möchten, wie es Ihnen geht. Die Ärzte,
wie auch alle anderen Mitarbeiter des Krankenhauses, unterliegen
aber der Schweigepflicht. Auskünfte sind deshalb nur
mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis möglich.
Dies sollten Sie zuvor mit dem Stationsarzt abklären.
Entlassung
Wir freuen uns
mit Ihnen und Ihren Angehörigen,
wenn Ihre Gesundheit soweit wieder hergestellt ist, dass
ein weiterer stationärer Aufenthalt nicht mehr notwendig
ist und Sie nach Hause entlassen werden können.
Haben
Sie noch entliehene Gegenstände, wie z.B. Schienen,
Gehhilfen etc.? Dann geben Sie diese bitte dem Stationspersonal
zurück.
Wollen Sie das Krankenhaus ohne Einwilligung des Arztes
vorzeitig verlassen, müssen Sie durch Unterschrift
bestätigen, dass Sie die Verantwortung für alle
etwaigen Folgen selbst übernehmen. Bedenken Sie bitte,
dass solch ein Schritt auch versicherungsrechtliche Konsequenzen
haben kann. Die Entlassung kann aber auch bei einem schwerwiegenden
Verstoß gegen die Hausordnung oder durch ungebührliches
Verhalten erfolgen.
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